Auftragserteilung
Aufträge sind DESerior grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Eventuelle Unklarheiten bei in Ausnahmefällen erteilten mündlichen Aufträgen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Urheberrechte
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DESerior weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung –
auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt DESerior, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht
vereinbart, gilt die nach dem Tarif-Vertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. DESerior überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Für vom
Auftraggeber überlassene Vorlagen versichert der Auftraggeber, dass er für das/die DESerior überlassene Material/Vorlagen die uneingeschränkten Urheberrechte besitzt. Ansprüche an Dritte aus
einem ihnen zustehenden Urheberrecht gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferung
Vereinbarte Liefertermine sind Richtdaten. Geringfügige Verzögerungen von einigen Tagen sind vom Auftraggeber hinzunehmen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche
begründet werden. Auftraggeber, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge an DESerior erteilen, haften DESerior neben dem Dritten als Gesamtschuldner. Von DESerior gelieferte Waren oder
Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller DESerior gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum von DESerior. Alle Forderungen,
die aus der Verwertung oder Nutzung der in unserem Eigentum stehenden Waren oder Dienstleistungen gegen Dritte entstehen, werden DESerior schon jetzt abgetreten. Die Abtretung ist wertmäßig auf
die Höhe unserer Forderung beschränkt.
Versand
Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Bestimmung der Versandart behält DESerior sich vor.
Haftung
DESerior haftet für entstandene Schäden an DESerior überlassenen Vorlagen, Filmen, Dias, Fotos, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Herstellungs- und Lizenzkosten bleiben vom Ersatz ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung unsererseits. Für die
wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet DESerior nicht. Alle DESerior zur Bearbeitung und Weiterverarbeitung übergebenen Gegenstände sind
vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und dgl. zu versichern.
Gewährleistung
Trotz der von DESerior geleisteten qualifizierten Arbeiten und der ständigen technischen Weiterentwicklung können geringe Abweichungen im Verhältnis zur
Auftragsdefinition nicht ausgeschlossen werden. Kleinere geschmackliche Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung, Zahlungsnichtachtung oder Rechnungsabzügen und dergleichen. Alle DESerior
übergebenen Arbeitsunterlagen werden für unsere Kunden diskret verwahrt und nur von Betriebsangehörigen bearbeitet. Für Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Aufbewahrung kann jedoch in keinem
Falle Schadenersatz verlangt werden. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu kontrollieren. Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferung sind dem Auftragnehmer
spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zur Beseitigung von zu Recht gerügten Mängeln an den von DESerior gelieferten Dienstleistungen oder Gegenständen kann DESerior wahlweise nachbessern
oder Ersatz liefern.
Zahlung
Designleistungen rechnen wir auf Basis des „Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) in der Fassung vom 01. Oktober 2015 ab. Rechnungsbeträge sind fällig und
zahlbar sofort nach dem Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, entsprechend unserer eigenen Zinsaufwendungen Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz
zu berechnen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden gesondert berechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von DESerior abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber DESerior im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos etc. sind vom
Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch nicht Eigentumsrechte übertragen, sofern nicht anders vereinbart. DESerior ist nicht
verpflichtet, Dateien oder Layouts die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten. Hat DESerior dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von DESerior geändert werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Hamburg. Für Nichtkaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht, den Schuldner bei seinem ordentlichen
Gerichtsstand zu verklagen, behalten wir uns vor.